Bitfresser
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RE: Ein Mietwagen in Japan
(19.01.09 20:10)Shino schrieb:Also für mein Verständnis: Die in Deutschland abgelegte und bestandene Fahrprüfung als solche wird anerkannt, aber die Bescheinigung, also der deutsche Internationale Führerschein, erst, wenn sie übersetzt wurde und man die Übersetzung samt Original bei sich führt. Man braucht also nicht erneut eine Fahrprüfung abzulegen, oder? Sehe ich das so richtig?
Noch eine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, den Prozess auch von Deutschland aus zu erledigen oder ist persönliches Erscheinen notwendig?
Nein. Nur der deutsche Führerschein wird (nach Übersetzung) anerkannt. Den internationalen kannst Du vergessen. Er taugt in Japan nichts.
Alles andere: siehe oben.
@Basti: ^^
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.09 20:20 von Bitfresser.)
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19.01.09 20:19 |
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