(11.09.14 15:12)cookies schrieb: das Immigration Office möchte also eine Art Auflistung von den Personen meiner aktuellen Firma, die dort was zu sagen haben und deren Tätigkeit?
Nein, es geht nicht um den Abteilungsleiter, der für Rundablage P zuständig ist. Das hast Du noch nicht ganz verstanden. Es geht darum, wer in der Firma zeichnungs-, bzw. vertretungsberichtigt ist. Bei Handelsgesellschaften steht das immer im Handelsregister. Auch die anderen Angaben, ob jemand Eigentümergeschäftsführer ist, als Geschäftsführer bestellt wurde, oder zum Prokuristen ernannt wurde.
Für ein paar Euro kriegst Du den Handelregisterauszug beim zuständigen Amtsgericht. Der ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Keine Hexerei.
(11.09.14 15:12)cookies schrieb: Sprich etwas, das rein gar nichts mit meiner person zu tun hat?
Kommt drauf an. Wenn sich Dein Antrag auf Deine tollen besonderen beruflichen Fähigkeiten begründet, wollen sie vielleicht auch prüfen, ob diese Firma, für die Du arbeitest überhaupt in diesem Bereich Tätig ist, oder überhaupt exitiert. Hätte dann schon was mit Dir zu tun.
(11.09.14 15:12)cookies schrieb: Hat damit denn keiner irgendwelche Erfahrungen gemacht bei der Beantragung seines CoE?
Die lesen hier aber wahrscheinlich nicht stündlich oder täglich mit.
(11.09.14 10:48)cookies schrieb: Da ... mir .. die Herrschaften vom Generalkonsulat nicht helfen konnten,
Das sind allerdings im Endeffekt genau die Personen, die es wissen müssen. Besser als jeder andere hier.
Im Zweifelsfalle probier es doch noch mal bei der Botschaft, statt dem Konsulat.
PS:
Ich frage mich gerade, ob vom bisherigen Arbeitgeber in Deutschland, oder vom neuen Arbeitgeber in Japan...