(10.09.11 12:09)CatsMeow schrieb: Meinst du, deine Frau hat auch Noten und Fächer beglaubigt bekommen?
Hallo, ja dass meine ich nicht nur, ich weiss es. Die Verordnung, die Du zitiert hast, kenne ich leider nicht. Aber fakt ist, dass meine Frau an einer öffentlichen japanischen Oberschule und an einer öffentlichen japanischen Universität ihren Abschluss gemacht hat. Von dort hat sie im Nachhinein Ihre Schulnoten sogar in englischer Sprache ausgehändigt bekommen.
Welche Beglaubigung meint Du?
Es gibt die sogenannte Apostille - die aber nur für Schriftstücke aus öffentlichen Einrichtungen. Aber die zertifiziert meines Wissens lediglich, dass das Schriftstück von einer öffentlichen japanischen Einrichtung ausgestellt worden ist, und nicht dass der Inhalt auch mit dem Original übereinstimmt. Die Apostille gibt es glaub ich auch nur auf japanische-sprachige Schriftstücke.
Die stinknormale Beglaubigung Deiner Zeugnisskopie kannst Du in Deutschland von jeder siegelführenden Stelle durchführen lassen, also beispielsweise von der Kirche oder vom Notar.
Soweit ich Dich verstehe brauchst Du aber eine Zweitschrift (ich glaub das heißt 副本) und keine beglaubigte Kopie, weil du gar kein Original hast, das beglaubigt werden könnte, oder?
Was ich oben mit "beglaubigter Form" meinte war, dass die Schule einfach eine Kopie des Notenspiegels auf Englisch angefertigt und beglaubigt hat, dass diese mit dem japanischen Original übereinstimmt.