dandan
Beiträge: 69
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Beitrag #1
Messer kaufen in Japan?
Bin im falschen unterforum gelandet. Bitte verschieben.
Mir geht es darum ob es empfehlenswert ist sich 1-2 Messer in Japan zu kaufen in Hinsicht auf Zoll in Deutschland sowie die Gesetzeslage sowohl in Deutschland als auch in Japan.
Das mitführen von Messern in Japan soll ja verboten sein was den Transport auf einer längeren reise erschwert. Um es zu umgehen müsste man es sich am Ende der Reise kaufen. Problem könnten dann noch beim Flug kommen.
Außerdem habe ich gehört das alle Messer mit Klingenlänge von mehr als 18cm in Deutschland unter das Waffengesetz fallen.
Sollte man es also sein lassen sich ein Japanisches Messer aus Japan mit zu bringen oder gibt es da keine Probleme.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.15 09:56 von dandan.)
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21.03.15 06:55 |
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Kaif_98
Beiträge: 72
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Beitrag #2
RE: Messer kaufen in Japan?
Hmm, ein etwas seltsamer Beitrag. Also:
- Messer im Flugzeug sind KEIN Problem... ausser, du bestehst darauf, sie im Handgepäck (Bordgepäck) mitzuführen. Dann gibt es allerdings Ärger. Also ab in den Koffer, dann ist das auch kein Thema.
- Fürs Waffengesetz gilt was Ähnliches. So lange das Messer in der Küche bleibt, kein Problem. Aber es auf offener Strasse mit sich herumzutragen, kann leicht zu Irritationen führen. Egal, ob der Irritierte eine Uniform trägt oder nicht.
- Ein Messer ist normalerweise nichts, wo der Zoll die Augenbrauen hebt. Ein handgeschmiedetes Katana ist vielleicht was anderes, aber so...
- Was den Zoll angeht, habe ich mal ein wenig im EZT geblättert, Kapitel 8211 würde ich mal sagen. Hierfür sind 19% EuSt fällig, Zoll fällt nicht an. Ich habe mal für meinen Vater ein Küchenmesser mitgebracht und bin nicht mal auf den Gedanken gekommen, dafür ein Formular auszufüllen.
Tipp: am besten siehst du dich bei sowas in Kappabashi um.
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21.03.15 13:28 |
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Yano
Beiträge: 2.920
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Beitrag #3
RE: Messer kaufen in Japan?
Das Führen eines Messers ist in D angeblich bereits ab einer Klingenlänge von mehr als 7 cm verboten. Vermutlich ist es in J gar noch strenger, denn es führt niemand ein Taschenmesser. "Führen" heißt aber nicht "transportieren" oder "zuhause in der Küchenschublade haben" sondern sowas wie "in der Öffentlichkeit permanent bereithalten". Wenn du ein paar Messer in J kaufst und im Fluggepäck eincheckst, sind wohl keine Schwierigkeiten nach dem Waffengesetz zu erwarten (es könnte ja auch eine Kreissäge sein). Ich habe das selber schon gemacht. (Im Flughafen mögen die das gar nicht, wenn du ein Taschenmesser führst).
Es kann aber dazu kommen, daß du Einfuhrumsatzsteuer zahlen mußt. Eigentlich sollte man Kaufbelege dabei haben oder man hat glaubhaft die Messer gebraucht auf dem Flohmarkt erworben.
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21.03.15 14:26 |
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