yamada
Beiträge: 957
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Beitrag #1
Gewalt
Ich bin nicht sicher, worum es im letzten Satz geht.
Es würde mich sehr freuen, wenn du mir erklären würdest,
was in diesem Fall "Gewalt" bedeutet, und dazu
was überhaupt in diesem Satz gemeint ist?
Vielen Danke im Voraus.
Wenn die Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Achtstundenschicht
hinaus dazu führt, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber überwachte
Ruheräume benutzen, müssen in diesen die Ganzkörper-Vibrationen auf
ein mit dem Zweck und den Nutzungsbedingungen der Räume zu vereinbarendes
Niveau gesenkt werden. Fälle höherer Gewalt sind ausgenommen.
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02.11.08 05:58 |
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Christa
Beiträge: 177
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Beitrag #2
RE: Gewalt
Fälle höherer Gewalt sind üblicher Weise nicht beeinflussbar und auch nicht abwendbar, meist auch nicht vorhersehbar. Fast immer ist damit eine Naturgewalt gemeint, wie zum Beispiel ein Erdbeben oder Hagel.
In Versicherungsverträgen sind häufig Fälle höherer Gewalt ausgenommen. So wird in diesem Fall ein Vollkasko versichertes Auto, sollte es vom Hagel zerstört werden nicht bezahlt.
Ein anderes Beispiel wäre: wenn ich auf dem Weg zur Arbeit von einem Auto niedergefahren werde, hat mich höhere Gewalt gehindert rechtzeitig zu kommen.
Allerdings kann ich mir keinen Reim darauf machen, was Ganzkörpervibrationen sind, wodurch sie hervorgerufen werden (vor allem in Räumen) und wodurch sie vermindert werden können. Allerdings darf in Ruheräumen eine gewisse Lärmexposition nicht überschritten werden, damit eine hinreichende Erholung auch gewährleistet werden kann.
Zudem ist es bei uns strengstens verboten, Erholungs- und Sanitärräume zu überwachen.
Ich hoffe, dir zumindest etwas geholfen zu haben
liebe Grüße
Christa
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02.11.08 07:43 |
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Bitfresser
Beiträge: 1.702
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Beitrag #3
RE: Gewalt
Das ist die sogenannte "Höhere Gewalt Klausel": 不可抗力条項
契約書》いずれの当事者も、本契約に基づくいかなる義務の不履行または遅延が、不可抗力、暴動、火災、またはその当事者が適切に制御できない出来事により引き起こされている場合には、相手方に対して責を負わないものとする。
If you have further questions ...
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02.11.08 10:48 |
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yamada
Beiträge: 957
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Beitrag #4
RE: Gewalt
Ich danke euch vielmals recht für eure Ratschläge, habe mir einen Stein im Wege räumen können.
(02.11.08 15:43)Christa schrieb:Zudem ist es bei uns strengstens verboten, Erholungs- und Sanitärräume zu überwachen.
Das wusste ich aber nun nicht. Etwas, was man sich in Japan wahrscheinlich selten vorstellen kann.
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02.11.08 22:00 |
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