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Ehe mit Japanerin - Namensrecht
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Ryuusui


Beiträge: 278
Beitrag #11
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Bezgl. Japanische Nationalitaet findet man hier infos:
http://www.moj.go.jp/ENGLISH/information/tnl-01.html

Wenn also ein Elternteil Japaner ist , kann das Kind die jap. Staatsangehoerigkeit bekommen.
31.05.07 07:52
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schef


Beiträge: 52
Beitrag #12
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
(30.05.07 13:23)madoromi schrieb:3. Soweit ich es jetzt mitbekommen habe, bekommen etwaige Kinder 2 Nationalitäten/Pässe. Stimmt es, dass sie sich, ab einem bestimmten Alter, entscheiden müssen, d.h. eine abgeben müssen?

Das stimmt, meine Freundin musste sich spätestens mit 22 entscheiden. (Sie hat sich gegen den Japanischen entschieden zwinker )

Bei ihr war es so, dass diese Restriktion lediglich von Japanischer Seite verursacht wurde, die Schweiz erlaubt die Doppelbürgerschaft.
31.05.07 07:54
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madoromi


Beiträge: 67
Beitrag #13
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Danke nochmals an alle Infogeber!

Update meinerseits:
-----------------------

Ich war auf dem Konsulat.
Nach der Eheschließung in Deutschland brauchen sie folgende Dokumente:

1. Meldeformular (gibt's im Konsulat)
2. Heiratsurkunde (2x im Original)
3. Übersetzung der Heiratsurkunde (muss nicht vom Übersetzer sein!! Auch 2x)
4. Pass des deutschen Ehepartners (plus Übersetzung!)
5. Original des Familienregisterauszugs des japanischen Ehepartners

--> Die Registrierung für das japanische Familienregister ist kostenfrei
--> Ein Doppelname erscheint nicht im Familienregister
--> Umschreibung des Passes (Eintragung des Doppelnamens wohl, wie o.g. in Klammern hinter dem "Mädchennamen").


Interessant am Rande fand ich, dass sämtliche Konsulatsbeamte (alles Frauen) so ausgesehen haben, als ob sie morgens gemeinsam saure Gurken gefrühstückt hätten... Ich will nicht von "schlecht gelaunt" sprechen, aber ohne jegliches Lächeln, irgendwie mechanisch und automatisch... respekteinflößend...
Kein Wunder, dass meine Zukünftige mich zum Sprechen an den Schalter vorgeschickt hat. zwinker
Gut, lieber exakte, korrekte und pünktliche Arbeit mit Gurkengesicht als stinkefreundlich, aber nichts auf die Reihe bekommen... Ich hatte mich nur gefragt, wo das "legendäre" japanische Lächeln geblieben ist. zwinker
01.06.07 10:26
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Ryuusui


Beiträge: 278
Beitrag #14
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Das Laecheln bleibt bei Beamten im Keller. Warst du schon mal in Japan auf einem Amt oder Bank? Du wirst dich wundern.

In D ist der Eintrag also kostenlos!"In J. habe ich 300 Yen bezahlt+100 fuer die Urkunde.
01.06.07 11:30
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irgendwer


Beiträge: 198
Beitrag #15
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
ich grabe das hier noch einmal aus, weil ich vor der gleichen Entscheidung stehe.

1.) Gibt es wirklich keine Probleme, wenn später die Kinder in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich heißen? Ich bin sicher nicht erzkonservativ, aber die Aussicht, daß (als Mann) meine Kinder in Japan später alle "Yamaguchi" heißen, finde ich sehr komisch.

2.) @atomu (und andere): Hattet Ihr denn jemals Probleme, nachdem der Doppelname (bzw. Dein Deutscher Name) in Klammern im Pass eingetragen wurde? Also z.B. Flugtickets, Handyverträge usw. - oder hatte sich die Sache dann damit erledigt?
24.01.13 17:58
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #16
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
(24.01.13 17:58)irgendwer schrieb:  Ich bin sicher nicht erzkonservativ, aber die Aussicht, daß (als Mann) meine Kinder in Japan später alle "Yamaguchi" heißen, finde ich sehr komisch.

Ohne da jetzt irgendwas zu zu wissen: Ist das allerdings nicht irgendwie besser? Als Kind einen „typischen“ Landesnamen zu haben kann sich doch nur in der Schule, im Beruf usw. als vorteilhaft herausstellen. Ich habe letztens erst von einer Studie gelesen, bei denen Firmen erfundene Bewerbungen zugeschickt wurden, die alle die gleiche Qualifikation hatten, nur dass manche einen typisch deutschen, und manche einen typisch türkischen Namen hatten. Das Ergebnis davon war, dass die mit dem deutschen Namen wesentlich öfter zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Japan anders ist. Leider muss man dafür dann schon bei der Hochzeit wissen, wo man später mal wohnen will – In Japan oder in Deutschland.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
24.01.13 19:28
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Horuslv6


Beiträge: 1.829
Beitrag #17
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
In diesem Fall würde ich generell einen japanischen vorschlagen. Japanische Namen in Japan sind immer gut, und typische Namen aus sagen wir mal 'beliebten Ländern', wie eben Englische, Französische, Spanische und vor allem halt etwas wie japanische Namen zeigen eine gewisse Exotik an, die einen vielleicht auch qualifizierter erscheinen lassen, als den Thomas Müller, der schon immer in derselben Stadt gewohnt hat.
24.01.13 20:50
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #18
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Meinst du in Deutschland?
Naja, das kann ich nicht beurteilen. Ich denke zwar auch, dass japanische Namen ein besseres Image als z.B. türkische haben, aber es ist trotzdem immer noch unpraktisch: Die Leute können ihn schlecht aussprechen, er ist schwieger zu merken und er gilt allgemein einfach mal aus „ausländisch“. Da würde ich doch vielleicht eher zu Thomas Müller raten.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
24.01.13 21:04
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Ehe mit Japanerin - Namensrecht
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