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Ehe mit Japanerin - Namensrecht
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madoromi


Beiträge: 67
Beitrag #1
Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Hallo,

meine Ehe mit einer Japanerin steht bevor.

Bezüglich des Namesrechts gibt es in Deutschland keine Probleme.
Mann kann sich (z.B.) Müller, Yamaguchi, Müller-Yamaguchi etc. nennen.
Also mit Doppelnamen gibt es kein Problem.
Nun sagte der Standesbeamte, dass es im japanischen Namensrecht (nach seinen Unterlagen) keine Doppelnamen gibt.
Das bedeutet, dass (zumindest die Frau) sich für "Müller" oder "Yamaguchi" entscheiden müsste. Zumindest "könnte" es in Japan später evt. Probleme geben (Pass, Formulare, Registrierung der Ehe, Erbschaftsrecht, spätere gemeinsame Kinder etc.), da eben diese Doppelnamen nicht vorgesehen sind.

Natürlich werde ich mich in den nächsten Tagen auch mit dem Konsulat in Verbindung setzen. Nur hole ich mir gerne Infos ganz gerne auch von Betroffenen.
Also, ich wäre sehr dankbar, wenn hier jemand darüber Bescheid wüsste, ob das in Japan wirklich problematisch ist, bzw. man das mit einem geringen Verwaltungsakt evt. lösen kann.
29.05.07 12:06
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schef


Beiträge: 52
Beitrag #2
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Ich kenne das aus der Situation Schweizer und Japanerin.
Resultat war das folgende:
Schweizer Pass etc: Müller-Yamaguchi
Japanischer Pass: Yamaguchi

Noch besser habens aber die Kinder:
Schweizer Pass: Müller
Japanischer Pass: Yamaguchi
Idealvoraussetzung für zukünftige Geheimagenten.
29.05.07 14:31
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chika


Beiträge: 43
Beitrag #3
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Mir hatte man damals gesagt, dass in einem japanischen Pass kein nicht-japanischer Name eingetragen werden kann. Daher haben wir beide unsere Namen behalten. Allerdings kenne ich eine Japanerin, die einen Doppelnamen führt. In ihren japanischen Pass hat sie den jap. Namen und den deutschen in Klammern dahinter eintragen lassen. Sie sagte aber, dass das damals ziemlich kompliziert und umständlich war und sie sehr hartnäckig darauf bestanden hat. Ist wohl daher nicht der Regelfall und von dem Sachbearbeiter abhängig, ob das geht oder nicht...
29.05.07 14:48
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atomu


Beiträge: 2.677
Beitrag #4
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Meine Frau hat sich (1992) bei der Hochzeit auf dem Standesamt einer Kleinstadt in NRW als Yamaguchi-Müller registrieren lassen. Sie hat damals in ihrem japanischen Pass nichts ändern lassen und heißt bis heute in Japan Yamaguchi. Weil es aber tatsächlich manchmal Probleme mit Formalitäten in Deutschland gab, da der Name Müller in ihrem Pass nicht auftauchte, die beiden Kinder jedoch z.B. Müller heißen, hat sie sich 1995 in ihren (turnusmäßig neuen) Pass in Klammern hinter Yamaguchi den Namen Müller eintragen lassen. Beim nächsten Pass im Jahr 2000 hat sie sich dann statt Müller den kompletten Doppelnamen Yamaguchi-Müller (zum Glück ist der Name meiner Frau schöner) in Klammern hinter Yamaguchi setzen lassen. Beide Male auf dem Konsulat in München ohne Probleme.

(29.05.07 14:48)chika schrieb:Mir hatte man damals gesagt, dass in einem japanischen Pass kein nicht-japanischer Name eingetragen werden kann. Daher haben wir beide unsere Namen behalten.

Eine Bekannte von uns hat den deutschen Nachnamen ihres Mannes angenommen und der steht angeblich in Katakana in ihrem japanischen Pass.

正義の味方
29.05.07 22:36
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Ryuusui


Beiträge: 278
Beitrag #5
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Der Name meiner Frau(=mein Nachnahme) steht auch in Katakana und Romaji im Pass.
30.05.07 00:20
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kage


Beiträge: 187
Beitrag #6
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
(29.05.07 22:36)atomu schrieb:Weil es aber tatsächlich manchmal Probleme mit Formalitäten in Deutschland gab, da der Name Müller in ihrem Pass nicht auftauchte, die beiden Kinder jedoch z.B. Müller heißen...
Ich schätze dass sich das mittlerweile verändert hat (bzw. regional unterschiedlich läuft?). Ich kenne eine Reihe von jeweils Männern und Frauen, die andere Nachnamen als die Kinder haben (da z.B. Nicht-Verheiratete bei der Geburt von Kindern entscheiden können, welchen Nachnamen die bekommen). Manche entscheiden sich bewusst dafür, den Kindern dann den Nachnamen des Vaters zu geben (wenn er nicht gerade Müller heißt), weil dann die Väter, wenn sie mit den Kindern unterwegs sind (Kindergarten, bei Arzt / Ärztin usw) weniger Probleme bekommen. Da fragt dann niemand "Sind Sie auch mit der Mutter des Kindes verheiratet?". Bei anderslautenden Nachnamen kommt häufiger die Frage "Ist das überhaupt Ihr Kind?". Frauen (mit anderem Nachnamen) kriegen diese Frage wesentlich seltener gestellt. Vermutlich, weil doch die Fälle, wo Kinder nicht bei der leiblichen Mutter leben, wesentlich seltener sind.
Eine nicht-verheiratete Familie, wo die Kinder den Namen der Mutter tragen macht es so, dass der Vater einfach eine Fotokopie der Geburtsurkunden (nicht beglaubigt) in der Brieftasche dabei hat. Da steht er dann als Vater eingetragen. Und es hat nie Probleme gegeben.
Das hat jetzt alles nichts mit Frau Yamaguchi zu tun ^^
aber ist vielleicht auch übertragbar.

@ madoromi
Hat sich das Namensrecht mittlerweile geändert?
Ich kannte es so, dass nur ein/e PartnerIn den Doppelnamen nehmen kann, d.h. z.B. Müller-Yamaguchi und Yamaguchi. Die Kinder heißen dann Yamaguchi. Begründet wurde es damals mit der nächsten Generation, d.h. wenn die Kinder dann Doppelnamen haben und später andere mit Doppelnamen heiraten wollen.

generelle Frage (nur interessenshalber):
Gibt es hier auch Fälle, wo Deutsche (Männer oder Frauen) nach der Ehe den japanischen Namen angenommen haben?
Ich kenne nur Japanerinnen, die jetzt europäische Nachnamen haben.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.07 07:01 von kage.)
30.05.07 07:01
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Yali


Beiträge: 26
Beitrag #7
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
(30.05.07 07:01)kage schrieb:generelle Frage (nur interessenshalber):
Gibt es hier auch Fälle, wo Deutsche (Männer oder Frauen) nach der Ehe den japanischen Namen angenommen haben?
Ich kenne nur Japanerinnen, die jetzt europäische Nachnamen haben.

Ja, die gibt es natürlich auch grins
Mir fallen spontan zwei Ehepaare ein, wo die (deutsche) Frau den japanischen Nachnamen ihres Mannes angenommen hat. Die wohnen allerdings in Japan und haben auch zu einer Zeit geheiratet, wo es wahrscheinlich noch üblicher war, ungefragt den Nachnamen des Gatten anzunehmen zwinker
30.05.07 07:38
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madoromi


Beiträge: 67
Beitrag #8
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Vielen Dank für all' die Infos!

Soweit ich es richtig verstanden habe, gibt es also keine wirklichen Probleme.

Ich denke, wir werden uns für die ursprüngliche Option
- Max Müller (ich) / Yuki Yamaguchi-Müller (meine Frau)
entscheiden.
Dass sie in Japan "nur" Yamaguchi heißt (vorerst), stört mich nicht.
Wir wollen uns sowieso im dortigen Familienregister registrieren lassen (hat damit jemand Erfahrung?) und dann schleppe ich eh immer eine Kopie davon mit. zwinker
Wenn meine Frau einen neuen (japanischen) Pass bekommt, werden wir (wie @atomu) auch den Doppelnamen in Klammern eintragen lassen.
Das mit den Kindern ist spannend:
"Jan und Anna Müller" in Deutschland, "Jan und Anna Yamaguchi" in Japan. Ich sehe bis jetzt keine Nachteile (Danke für den Tipp mit der Geburtsurkunde!).

3 Fragen bleiben:

1. Wie kompliziert ist die Eintragung ins japanische Familienregister (Kosten?)
2. Welche Kombination ist in Deutschland häufiger:
Müller-Yamaguchi / oder Yamaguchi-Müller
(wie erwähnt, es sind nur Beispiele, um mein Privatleben nicht breitzutreten).
3. Soweit ich es jetzt mitbekommen habe, bekommen etwaige Kinder 2 Nationalitäten/Pässe. Stimmt es, dass sie sich, ab einem bestimmten Alter, entscheiden müssen, d.h. eine abgeben müssen?

Nochmals danke im voraus!
30.05.07 13:23
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hyoubyou


Beiträge: 434
Beitrag #9
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
Ich glaube, es ist häufiger, dass man an seinen Geburts(nach)namen den neuen dranhängt.

没有銭的人是快笑的人
31.05.07 01:31
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kage


Beiträge: 187
Beitrag #10
RE: Ehe mit Japanerin - Namensrecht
@ madoromi

zu deinen Fragen:
2. eigentlich kenn ich das nur so, dass der eigene Name vorgestellt ist, und der, der dann der offizielle Familienname wird (in deinem Beispiel Müller) nachgestellt ist.
Allerdings scheint es da auch Sonderwege zu geben, die neueste Frau vom Ex-Kanzler heißt ja nicht Köpf-Schröder ^^

3. ich glaube 1 deutscher und 1 nicht-deutscher Pass sind nur bis 18 erlaubt. (in anderen Ländern länger bzw. ewig).
ich kenne aber auch Leute, die den ausl. Pass einfach behalten haben und weiter verlängern lassen (äh, quasi gegen die Gesetze ^^).

Noch ne Möglichkeit:
Wenn Ihr nur den Namen Yamaguchi nehmen würdet, dann hießet Ihr beide in D und JP gleich, und Eure eventuellen Kinder auch. Und du könntest deinen Namen ja trotzdem in bestimmten Zusammenhängen weiterbenutzen - wird ja nicht immer der Pass verlangt. (da kenne ich z.B. eine Reihe von WissenschaftlerInnen, die unter dem Geburtsnamen weiter veröffentlichen, oder KünstlerInnen, die den für die Arbeit weiternutzen).
31.05.07 07:05
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Ehe mit Japanerin - Namensrecht
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