Wie geschrieben, subjektiv.
Warum ich zu der Annahme komme? Nun, der Begriff ist eben stark juristisch geprägt und wahrscheinlich eben nur für einen kombinierten Japanologen und Juristen korrekt übersetzbar (nein, derjenige muss nicht beides studiert haben, aber zumindest mehr Ahnung als ein vollkommener Laie).
Die meisten Menschen haben Wissen in einem dieser Fachgebiete, aber eben nicht in beiden. Heißt, mir fiele auch niemand anderes ein, als einen Fachübersetzer (Übersetzer japanisch-deutsch mit Schwerpunkt Jura) in diese Richtung zu kontaktieren. Wobei Beamtenrecht wirklich ein Nischenprodukt ist in der großen Welt der Gesetze ist, auch der wird wahrscheinlich nicht aus der Pistole geschossen sowas wissen - oder doch? Ich spekuliere schließlich nur, ich weiß es nicht.
Jedenfalls, diesen müsste man kontaktieren, und wenn es nicht der Schulfreund aus alten Tagen war auch für seine Mühen bezahlen. Und an diesem Punkt hätte ich für mich den Schluss gezogen "Ach, nee, das lässte mal lieber bleiben..." Wär mir zuviel Aufwand nur dafür, dass ich im VHS-Kurs beim Reihum Berufe vorstellen meinen Sensei beeindrucke. Wäre es geschäftlich wichtiger Natur, würd ich sowas aber wahrscheinlich in der Arbeitszeit machen und es über das Budget des Dienstherren abrechnen lassen... aber fragt man für sowas in einem Forum wie diesem hier?
Hellstorm, Du hast natürlich recht, dass Übersetzung immer Unschärfe in die ursprüngliche Information eines Satzes hineinbringt.
Ich persönlich finde aber, dass bei so speziellen Übersetzungen eher eine Schärfe vorgegaukelt wird, die so einfach nicht existiert oder sogar schlicht falsche Informationen enthält.
Stelle ich mich als Staatsbediensteter im Katastrophenschutz vor, dann hat der andere nicht viele Informationen über mich. Wenn dieser interessiert ist, wird er weitere Fragen stellen über Art meiner Aufgaben, Rang in der Hierarchie etc.
Stelle ich mich hingegen als Regierungsoberinspektor vor, sind darin mehr Informationen enthalten (zumindest für den, der mit dem Begriff was anfangen kann und nicht nur in die Schublade "aah, Beamter" steckt). Er wird also weniger nachfragen. Wenn er aber mit dem Begriff andere Informationen verbindet (weil im Gesetz bspw. andere Dinge stehen), können da aber sehr schnell Fehlinterpretationen stattfinden.
Das ist bei anderen Dingen vielleicht noch hinnehmbar weil trotzdem irgendwie nötig (siehe Zeugnisübersetzung und co.), aber bei soetwas meines Erachtens einfach überflüssig. Oder sollte zumindest im Hinterkopf gehalten werden, wenn man es sich schon unbedingt aufs Visitenkärtchen tätowieren will.
Aber, ums nochmal zu unterstreichen, das ist meine eigene höchst subjektive Ansicht von mir als jemandem, der sich mit Beamtenrecht und Japanisch je nur rudimentär und mit der Kombination daraus überhaupt nicht auskennt.
Vielleicht kann sich der TO ja auch nochmal melden und uns erklären, für was genau er die Übersetzung braucht. Visitenkarten und Visitenkarten sind schließlich 2 ganz unterschiedliche Dinge manchmal.