Beitrag #8
RE: Wann "NomenのNomen", wann "NomenNomen"?
Hm. Dann möchte ich mal auch noch meinen Senf dazugeben. Wenn Fred gehofft hat, daß es eine konkrete, leicht faßliche Regel gibt, die seine Lehrerin nur leider nicht kannte, dann muß ich ihn auch enttäuschen. Wie ja schon auch aus den übrigen Antworten hier ersichtlich wurde, ist das Ganze nicht absolut "geregelt"; und wie ja auch schon gezeigt wurde, gibt es mitunter beim selben Ausdruck beide Möglichkeiten, also das "no" zu setzen oder eben auch nicht.
EINE Regel kann man allerdings schon anführen. Und die besagt, daß bei ganz konkreten Dingen (also z. B. solchen, die es nur einmal gibt), KEIN "no" benutzt wird. So heißt es beispielsweise, wenn man von einer bestimmten Universität spricht, sagen wir von der Universität von Hokkaidô, nicht "Hokkaidô no daigaku", sondern eben "Hokkaidôdaigaku". Und das ist deswegen so, weil man eben nicht EINE Universität von Hokkaidô meint, sondern DIE Universität von Hokkaidô - also ein ganz bestimmtes Ding, das es (in diesem Fall) tatsächlich nur einmal gibt.
Das mit dem "das es nur einmal gibt" darf man allerdings nicht ZU wörtlich nehmen. Wichtiger ist - wie gesagt - der Aspekt, daß man ein GANZ KONKRETES Ding meint. So heißt z. B. die Auslandsvertretung Deutschlands in Tôkyô "Doitsutaishikan" (die deutsche Botschaft) - also OHNE "no" -, obwohl es natürlich auf der Welt noch mehr deutsche Botschaften gibt, aber wenn ich eben die eine, ganz konkrete Einrichtung meine, entfällt das "no".
Konkret benennbare Dinge erfordern im Deutschen den bestimmten Artikel. Deswegen ist es vielleicht auch hilfreich, von dieser Seite an die Sache heranzugehen. Also: Wenn ich im Deutschen einen bestimmten Artikel setzen muß (eben DIE Universität von Hokkaidô und DIE deutsche Botschaft - im Gegensatz zu EINE Universität von Hokkaidô / EINE deutsche Botschaft), dann steht im Japanischen kein "no".
Allerdings hat man mit dieser Regel nur die eine Hälfte der Fälle im Griff (nämlich eben die, bei denen man ein ganz konkretes Ding meint, das als singulär aufgefaßt wird). Die andere Hälfte der Fälle (also die, bei denen man allgemeinere Dinge, wie z. B. einen Taxistand, meint) ist damit nicht geregelt.
Und leider GIBT es da meines Wissens auch keine feste Regel. Vielleicht könnte man so sagen: Solange Wörter verbunden werden, die nicht von sich aus bereits in einem inneren Zusammenhang stehen, sondern nur vom Sprecher in einen momentanen Zusammenhang gebracht werden, ist es "normal", ein "no" zu setzen. Wenn aber Wörter verbunden werden, die einen inneren Zusammenhang haben, so daß durch die Zusammensetzung der beiden dann quasi EIN neuer Gedanke ausgedrückt wird (wie z. B. eben Taxistand), dann entfällt das "no".
Es ist sicher nicht direkt falsch "takushii no noriba" zu sagen, aber das meint dann eher nicht das Ding "Taxistand", sondern wohl eher soviel wie "eine Haltestelle, in diesem Fall für Taxis" (im Unterschied zu einer Haltestelle für Pferdekutschen, Straßenbahnen etc.) - d. h., man tut dann so, als würden die Taxis und die Haltestelle nicht per se zusammengehören. Das Beispiel ist, denke ich, auch deswegen ganz gut, weil es in diesem Fall ja auch im Deutschen ganz ähnlich ist: "Haltestelle für Taxis" vs. "Taxistand". Das erstere ist allgemeiner ("Haltestellen" kann es eben für alle möglichen Verkehrsmittel geben), aber durch die Wahl eines gänzlich anderen Wortes ("-stand"), das man nicht ohne Weiteres mit jedem beliebigen Verkehrsmittel verbinden kann, wird ausgedrückt, daß man sich darunter eben eine speziellere Idee vorstellt.
Aber - wie gesagt - es ist wohl schwer bis unmöglich, in jedem Fall vorherzusagen, was als "innerlich zusammenhängend" empfunden wird und was nicht. Da hilft dann in der Tat nur fleißiges Ablauschen und Vokabellernen.
|